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Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Beratungsangebot für Jugendliche (14 – 17), Heranwachsende (18 – 20) und deren Familien.
Sie ist ein spezialisierter sozialpädagogischer Fachdienst und wird durch die AWO in Delegation von den Jugendämtern der Städte Moers, Rheinberg und des Kreises Wesel auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KHJG) ausgeführt.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die ein Strafverfahren zu erwarten haben, ist die Jugendgerichtshilfe mit beteiligt. Ausschlaggebend ist das Alter zum Zeitpunkt der Straftat. Ein Strafverfahren bedeutet für die betroffenen jungen Menschen und deren Angehörige oftmals Unklarheiten, Verunsicherung, vielleicht auch Ängste vor den Folgen. Hier kann die Jugendgerichtshilfe unterstützend und entspannend einwirken.
Hauptaufgaben der Jugendgerichtshilfe
- Jugendliche und Heranwachsende auf Wunsch in der Hauptverhandlung begleiten und im gesamten Verfahren beraten
- Bei Bedarf Maßnahmen der Jugendhilfe prüfen und einleiten, z.B. Betreuungen, soziale Gruppenarbeit, Kontakte zu anderen Fachdiensten herstellen
- Richterliche Weisungen und Auflagen überwachen, z.B.»gemeinnützige Arbeit«, Schadenswiedergutmachung, Geldbußen
- Begleitung zu Behördengängen, z.B. Arbeitsämter, Drogenberatung
- Mündliche Stellungnahmen (JGH-Bericht) in der Verhandlung darlegen, erzieherische gesichtspunkte und soziales Umfeld beschreiben
Zur Ableistung von Sozialstunden bietet die JGH die handlungsorientierte Gruppenarbeit in Form eines sozialen Trainingskurses »Arbeit und Naturschutz« an mehreren Wochenenden an.
Die JGH führt außergerichtliche Gespräche zum »Täter-Opfer-Ausgleich« (TAO) durch. Beschuldigte und Geschädigte haben die Möglichkeit, sich im Beisein einer neutralen Vermittlungsperson über das Geschehen austauschen und gemeinsam Wiedergutmachungs-Leistungen des Täters zu vereinbaren.
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